USK ändert Regelung für verfassungswidrige Symbole

Videospiele dürfen in Deutschland zukünftig auch verfassungswidrige Symbole enthalten, dies teilte die USK heute mit. Grundlage dafür ist eine Prüfung nach Einzelfall und das Einbeziehen der Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 StGB. Konkret bedeutet das, dass Symbole wie Hakenkreuze in einem Spiel verwendet werden dürfen „sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient“.

Ein großer Schritt für den deutschen Markt

Was in Kunst und Kultur schon längst zulässig ist, findet nun auch endlich Einzug auf den deutschen Videospielmarkt. Am grundsätzlichen Verbot hat sich jedoch nichts geändert, die Zulassung unterliegt der Einzelfallprüfung und es gibt somit keinen Freibrief. Ausschlaggebend ist der Zweck, denen die Symbole verschrieben sind. Glorifizierung oder Verharmlosung wird auch weiterhin ohne Freigabe geregelt. Daher ist nicht davon auszugehen, dass in Zukunft alle Spiele mit Symbolen verfassungswidriger Organisationen in Deutschland erscheinen werden.

Nach ersten Informationen der USK auf Twitter, gilt die Änderungen nicht rückwirkend. Es bleibt abzuwarten, ob Publisher ihre Spiele nun zur erneuten Prüfung bei der USK vorlegen.

 

Die Frau mit Tausend Namen. Similicious. Simi. Lily Ashby. Zockerin aus Leidenschaft seit 1993. Seitdem hat sie nicht nur Kultur- und Geschichtswissenschaften eingehend studiert, sondern auch die Videospiellandschaft. Simi ist Hauptschreiberling und Obertroll der Brückentroll Crew.

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